Nationalratskommission fordert konsequentere Landesverweise für ausländische Gewalttäter.
Jean-Luc Addor
Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. (Archivbild) - sda - Keystone/VALENTIN FLAURAUD

Nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission werden ausländische Gewaltverbrecher und -verbrecherinnen zu wenig konsequent des Landes verwiesen. Sie fordert eine Gesetzesanpassung, wonach die Gerichte die Härtefallklausel künftig weniger oft anwenden sollen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) mit diesem Anliegen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit der Initiative befasst sich nun die Schwesterkommission des Ständerats.

Härtefallklausel infrage gestellt

Sie verlangt, dass in Strafverfahren wegen Gewaltverbrechen bei der Interessenabwägung hinsichtlich des Landesverweises die Verbindung der Täterin oder des Täters zu ihrem oder seinem Herkunftsland nicht berücksichtigt wird. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit wird die Härtefallklausel von den Gerichten zu grosszügig angewendet. Dies gelte insbesondere bei schweren Verbrechen, bei denen das öffentliche Interesse an einer Ausweisung besonders gross sei.

«Die Ausnahme ist inzwischen zur Regel geworden», schreibt die Kommission. Diese Entwicklung müsse umgekehrt werden.

Initiative für «Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand»

Addor spricht im Titel seiner Initiative von einer «Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand». Heute sei dies nicht der Fall. Er gibt zu bedenken, dass die Härtefallklausel in einigen Kantonen in der Mehrheit der Fälle Anwendung finde, obwohl das Parlament diese Bestimmung im Strafgesetzbuch als Ausnahme vorsah.

Der geltende Wortlaut sei von den Gerichten bisher so ausgelegt worden, dass eine Landesverweisung praktisch unmöglich sei, wenn die Täterschaft nur wenig Bezug zu ihrem Heimatland habe. Künftig soll es gemäss Addor dem Gesetzgeber obliegen, schwere Straftaten zu definieren, bei deren Beurteilung die Verbindung zum Herkunftsland nicht berücksichtigt werden soll.

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